Bodenart der Grundwasserdeckschicht
Die Zuordnung der Bodenart der Grundwasserdeckschicht auf Basis der DIN 18196 ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Alternativ kann laut EBV eine Kategorisierung der Hauptgruppen Sand, Lehm, Schluff oder Ton nach Bodenkundlicher Kartieranleitung, 5. Auflage, Hannover 2005 (KA5) herangezogen werden.

Aus der Tabelle lässt sich ableiten, dass ein Einbau von Ersatzbaustoffen nicht zulässig ist, wenn die Grundwasserdeckschicht aus eng, weit oder intermittierend gestuftem Kies (GE, GW, GI) besteht. Ebenfalls ausgeschlossen sind Kies-Schluff-/Kies-Ton- Gemische mit geringem Feinkornanteil (GU und GT); bei hohem Feinkornanteil (GU* und GT*) ist der Einbau von Ersatzbaustoffen zulässig. Grundsätzlich ermöglicht die EBV auch die Erstellung einer künstlichen Grundwasserdeckschicht; in diesem Fall bedarf es der Genehmigung durch die zuständige Behörde.