Allgemeine Hinweise
Mit der MEB Einbau App lassen sich die Einsatzgebiete von Ersatzbaustoffen im Erd- und Straßenbau abfragen. Die kostenfreie Version der App beinhaltet nur die Daten für Hausmüllverbrennungsasche, sie veranschaulicht die Funktionsweise der Abfrage. Zusätzliche Daten können kostenpflichtig gebucht werden.
Grundlagen der Abfrage sind die Vorgaben der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) und der bautechnischen Regelwerke der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV).
Um festzustellen, ob ein Ersatzbaustoff für ein Einsatzgebiet geeignet ist, wird die Angabe folgender Parameter benötigt:
- Wasserbereiche und Grundwasserabstand
- Bodenart der Grundwasserdeckschicht
- Art der Ausführung
- Einsatzbereich
Die Abfrageergebnisse werden mit farbigen Vierecken
gekennzeichnet.

Zweifarbige Elemente (grün/rot bzw. grün/gelb) kommen zur Anwendung, um die zusätzlichen Möglichkeiten hervorzuheben, die die EBV im Falle des Baus von Straßen mit Entwässerungsrinnen und vollständiger Entwässerung über das Kanalnetz bietet.
Darüber hinaus bieten wir in dieser App die Möglichkeit, ausgewählte Daten der EBV und FGSV in Form von Tabellen einzusehen. Für die Umweltsicht (EBV) wurde auf farbige Kreise und für die bautechnische Sicht (FGSV) auf farbige Dreiecke zurückgegriffen.

Im Bereich „Weitere Informationen“ finden Sie die Erläuterungen der Begriffsbestimmungen der EBV. Dazu gehören unter anderem die Materialdefinitionen und die Erläuterungen, die sich auf die Konstellation der Grundwasserdeckschicht (günstig/ungünstig) beziehen.
Grundlagen mit vertiefenden Informationen enthält das Handbuch Ersatzbaustoffe, das sowohl gedruckt als auch digital veröffentlicht ist. Die App-Version ist unter dem Namen MEB Planer in den Stores von Apple und google als Abonnement verfügbar.
Materialkatalog nach EBV
Nachfolgend finden Sie die offiziellen Begriffsbestimmungen der 16 in der Ersatzbaustoffverordnung definierten mineralischen Ersatzbaustoffe (MEB).
- Baggergut (BG): Material, das im Rahmen von Unterhaltungs-, Neu- oder Ausbaumaßnahmen aus oder an Gewässern entnommen oder aufbereitet wird oder wurde; Baggergut kann bestehen aus Sedimenten und subhydrischen Böden der Gewässersohle, aus dem Oberboden, dem Unterboden oder dem Untergrund im unmittelbaren Umfeld des Gewässerbettes oder aus Oberböden im Ufer- und Überschwemmungsbereich des Gewässers.
- Bodenmaterial (BM): Bodenmaterial im Sinne von § 2 Nummer 6 der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung, das nach dem Aushub nicht mit anderen Ersatzbaustoffen als Bodenmaterial vermischt wurde.
- Braunkohlenflugasche (BFA): Mineralstoffpartikel, die aus der Feuerung mit Braunkohle oder Braunkohle mit anteiliger Mitverbrennung von Abfällen im Rauchgasstrom mitgeführt und mit Elektrofiltern abgeschieden wurden.
- Gießerei-Kupolofenschlacke (GKOS): Schlacke, die in Eisengießereien beim Schmelzen von Gusseisen in Kupolöfen anfällt.
- Gießereirestsand (GRS): Rieselfähiger Sand, der in Eisen-, Stahl-, Temper- und Nichteisenmetall-Gießereien anfällt.
- Gleisschotter (GS): Bettungsmaterial aus Naturstein, das bei Baumaßnahmen an Schienenverkehrswegen oberhalb der Tragschicht oder des Planums anfällt oder in einer Aufbereitungsanlage behandelt wurde.
- Hausmüllverbrennungsasche (HMVA): Aufbereitete und gealterte Rost- und Kesselasche aus Anlagen zur Verbrennung von Haushaltsabfällen und ähnlichen gewerblichen und industriellen Abfällen sowie Abfällen aus privaten und öffentlichen Einrichtungen.
- Hochofenstückschlacke (HOS): Gesteinskörnung, die aus der im Hochofenprozess entstehenden Hochofenschlacke durch Abkühlung und nachfolgende Zerkleinerung und Sortierung gewonnen wird.
- Hüttensand (HS): Glasiger feinkörniger Mineralstoff, der durch Abkühlung flüssiger Hochofenschlacke gewonnen wird.
- Kupferhüttenmaterial (CUM): Schlacke, die bei der Herstellung von Kupfer als Stückschlacke (CUS) oder als Schlackegranulat (CUG) anfällt.
- Recyclingbaustoff (RC): Mineralischer Baustoff, der durch die Aufbereitung von mineralischen Abfällen hergestellt wird, die a) bei Baumaßnahmen, beispielsweise Rückbau, Abriss, Ausbau, Neubau und Erhaltung, b) bei der Herstellung mineralischer Bauprodukte oder c) durch thermische Behandlung von Ausbauasphalt oder teer- oder pechhaltigen Straßenausbaustoffen angefallen sind.
- Schmelzkammergranulat aus der Schmelzfeuerung von Steinkohle (SKG): Glasiges Granulat, das durch schockartige Abkühlung des bei der Verbrennung von Steinkohle oder Steinkohle mit anteiliger Mitverbrennung von Abfällen in Kohlenstaubfeuerungen mit flüssigem Ascheabzug anfallenden Mineralstoffs entsteht.
- Stahlwerksschlacke (SWS): Schlacke, die bei der Verarbeitung von Roheisen, Eisenschwamm und aufbereitetem Stahlschrott zu Stahl im Linz-Donawitz-Konverter oder im Elektroofen anfällt, mit Ausnahme von Schlacken aus der Edelstahlherstellung sowie der im früher verwendeten Siemens-Martin-Verfahren angefallenen Schlacken.
- Steinkohlenflugasche (SFA): Mineralstoffpartikel, die aus der Trocken- oder Schmelzfeuerung mit Steinkohle oder Steinkohle mit anteiliger Mitverbrennung von Abfällen im Rauchgasstrom mitgeführt und mit Elektrofiltern abgeschieden wurden.
- Steinkohlenkesselasche (SKA): Asche, die bei der Trockenfeuerung von Steinkohle oder Steinkohle mit anteiliger Mitverbrennung von Abfällen am Kesselboden über eine Rinne nass oder trocken abgezogen wurde.
- Ziegelmaterial (ZM): Ziegelsand, Ziegelsplitt und Ziegelbruch aus sortenrein erfassten und in einer Aufbereitungsanlage behandelten Abfällen aus Ziegel aus dem thermischen Produktionsprozess (Brennbruch) oder aus sortenrein erfasstem und in einer Aufbereitungsanlage behandeltem Ziegelabbruch aus Abfällen, die bei Baumaßnahmen wie Rückbau, Abriss, Umbau, Ausbau, Neubau und Erhaltung anfallen.
Erläuterung lokaler Rahmenbedingungen
- Ersatzbaustoffe sind prinzipiell innerhalb und außerhalb von Wasserschutzbereichen (WSB) einsetzbar; innerhalb von Wasserschutzbereichen wird zwischen WSG IIIA/ HSGIII, WSG IIIB/HSG IV und Wasservorranggebiet unterschieden.
- Die Einbautabelle der EBV unterscheiden ausschließlich die Wasserschutzbereiche WSG IIIA/HSG III, WSG IIIB/HSG IV und Wasservorranggebiete. Der Einsatz von Ersatzbaustoffen in Wasserschutz- oder Heilquellenschutzgebieten der Zone I ist ausgeschlossen. In Gebieten der Zone II dürfen ausschließlich BM-0. BG-0, SKG und GS-0 eingebaut werden.
- Bezüglich des Abstands zum Grundwasser wird außerhalb von Wasserschutzbereichen zwischen den Fällen aₛ ≤ 1,5 m (ungünstig) und aₛ > 1,5 m (günstig) unterschieden. Innerhalb von Wasserschutzbereichen gibt es nur den günstigen Fall > 1,5 m.
- Die Zusammensetzung der Grundwasserdeckschicht muss den Bodenarten Sand oder Lehm, Schluff, Ton entsprechen. Kies- sowie Kies-Schluff- und Kies-Ton- Gemische mit geringem Feinnkornanteil sind unzulässig; ggf. kann mit Zustimmung der zuständigen Behörde eine künstliche Grundwasserdeckschicht hergestellt werden.

- Beim höchsten zu erwartenden Grundwasserstand (HGW) handelt es sich um den höchsten gemessenen oder aus Messdaten abgeleiteten sowie von nicht dauerhafter Grundwasserabsenkung unbeeinflussten Grundwasserstand.
- Die grundwasserfreie Sickerstrecke a ist definiert als Abstand zwischen der Unterkante des unteren Einbauhorizonts des mineralischen Ersatzbaustoffs zum höchsten zu erwartenden Grundwasserstand. Bei der Einstufung in die festgelegten Konfigurationen wird dieser Strecke ein Sicherheitsabstand s von 0,5 m zugeschlagen.
Bodenart der Grundwasserdeckschicht
Die Zuordnung der Bodenart der Grundwasserdeckschicht auf Basis der DIN 18196 ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Alternativ kann laut EBV eine Kategorisierung der Hauptgruppen Sand, Lehm, Schluff oder Ton nach Bodenkundlicher Kartieranleitung, 5. Auflage, Hannover 2005 (KA5) herangezogen werden.

Aus der Tabelle lässt sich ableiten, dass ein Einbau von Ersatzbaustoffen nicht zulässig ist, wenn die Grundwasserdeckschicht aus eng, weit oder intermittierend gestuftem Kies (GE, GW, GI) besteht. Ebenfalls ausgeschlossen sind Kies-Schluff-/Kies-Ton- Gemische mit geringem Feinkornanteil (GU und GT); bei hohem Feinkornanteil (GU* und GT*) ist der Einbau von Ersatzbaustoffen zulässig. Grundsätzlich ermöglicht die EBV auch die Erstellung einer künstlichen Grundwasserdeckschicht; in diesem Fall bedarf es der Genehmigung durch die zuständige Behörde.