Erläuterung lokaler Rahmenbedingungen

  • Ersatzbaustoffe sind prinzipiell innerhalb und außerhalb von Wasserschutzbereichen (WSB) einsetzbar; innerhalb von Wasserschutzbereichen wird zwischen WSG IIIA/ HSGIII, WSG IIIB/HSG IV und Wasservorranggebiet unterschieden.
  • Die Einbautabelle der EBV unterscheiden ausschließlich die Wasserschutzbereiche WSG IIIA/HSG III, WSG IIIB/HSG IV und Wasservorranggebiete. Der Einsatz von Ersatzbaustoffen in Wasserschutz- oder Heilquellenschutzgebieten der Zone I ist ausgeschlossen. In Gebieten der Zone II dürfen ausschließlich BM-0. BG-0, SKG und GS-0 eingebaut werden.
  • Bezüglich des Abstands zum Grundwasser wird außerhalb von Wasserschutzbereichen zwischen den Fällen aₛ ≤ 1,5 m (ungünstig) und aₛ > 1,5 m (günstig) unterschieden. Innerhalb von Wasserschutzbereichen gibt es nur den günstigen Fall > 1,5 m.
  • Die Zusammensetzung der Grundwasserdeckschicht muss den Bodenarten Sand oder Lehm, Schluff, Ton entsprechen. Kies- sowie Kies-Schluff- und Kies-Ton- Gemische mit geringem Feinnkornanteil sind unzulässig; ggf. kann mit Zustimmung der zuständigen Behörde eine künstliche Grundwasserdeckschicht hergestellt werden.
  • Beim höchsten zu erwartenden Grundwasserstand (HGW) handelt es sich um den höchsten gemessenen oder aus Messdaten abgeleiteten sowie von nicht dauerhafter Grundwasserabsenkung unbeeinflussten Grundwasserstand.
  • Die grundwasserfreie Sickerstrecke a ist definiert als Abstand zwischen der Unterkante des unteren Einbauhorizonts des mineralischen Ersatzbaustoffs zum höchsten zu erwartenden Grundwasserstand. Bei der Einstufung in die festgelegten Konfigurationen wird dieser Strecke ein Sicherheitsabstand s von 0,5 m zugeschlagen.